Nach eingehender Evaluierung der Maßnahmen der Kultusgemeinden im Rahmen des Österreichisch-Jüdischen Kulturerbegesetzes (ÖJKG) und intensiven Verhandlungen haben sich die Israelitische Religionsgesellschaft (IRG) und die Bundesregierung auf eine Novellierung des ÖJKG verständigt. Verfassungsministerin Karoline Edtstadler präsentierte diese Reform am 25. Juli 2023 im Rahmen des Sommerministerrats. Im Kern geht es um eine Erhöhung der Zuwendung an die IRG auf jährlich 7 Millionen Euro. Präsident Deutsch betont, dass dies eine Anerkennung der Arbeit der Kultusgemeinden darstellt und die Reform die Arbeit der jüdischen Gemeinden gerade in Zeiten enormer Inflation für die Zukunft absichert. Die Novellierung des Gesetzes wird nach der Begutachtungsfrist von vier Wochen in den Nationalrat eingebracht. Die zuständige Ministerin Karoline Edtstadler strebt eine große Mehrheit im Parlament an.
IRG-Präsident Oskar Deutsch: „Bundesministerin Karoline Edtstadler, Vizekanzler Kogler und Bundeskanzler Nehammer sowie der gesamten Bundesregierung danke ich aufrichtig für die konstruktiven Gespräche betreffend des ÖJKG und die langjährige Unterstützung jüdischen Lebens.“
Das ÖJKG sieht zweckgebundene Zuwendungen, etwa in den Bereichen der Sicherheit, der Kultur- und der Jugendarbeit oder dem interreligiösen Dialog vor. Das novellierte Gesetz soll nach der Beschlussfassung im Parlament bis Ende diesen Jahres verabschiedet werden.
Darüber hinaus ist es gelungen, die Bundesförderung zur Sanierung des Jüdischen Friedhofs Währing in Höhe von 200.000 Euro pro Jahr bis 2028 zu fixieren. Auch das hat der Ministerrat heute beschlossen.