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Restitution

Restitution und Entschädigung als Anliegen der IKG Wien seit 1945

Nach dem Ende des NS-Regimes bemühte sich die Israelitische Kultusgemeinde darum, entzogene Vermögenschaften der österreichischen Jüdinnen und Juden sowie Gemeindevermögen zurück zu erlangen. Neben der Dokumentation und Feststellung jener Werte, die entzogen worden waren, ging es um die Frage von Entschädigungen und „Wiedergutmachung“ für die NS-Verfolgung auf vielerlei Ebenen. Der Bundesverband der Israelitischen Kultusgemeinden Österreichs sowie der Zusammenschluss des Committee for Jewish Claims on Austria stießen jedoch auf eine ablehnende Haltung, und erst im Jahr 1953 war die österreichische Regierung unter dem Druck des State Department in Washington überhaupt bereit, jüdische Verhandlungspartner zu empfangen. Die Tatsache, dass Antisemitismus 1945 keineswegs verschwunden war und diese Verhandlungen vor dem Hintergrund der „Opferthese“ und einer „Schlussstrichpolitik“ stattfanden, bedeuteten eine schwierige Aufgabe für die Jüdische Gemeinde. Zwar wurden Maßnahmen und materielle Entschädigungsleistungen erlassen, sie sind jedoch als unzulänglich zu bezeichnen.

Erst als Mitte der 1990-er Jahre ein Paradigmenwechsel im österreichischen und internationalen Umgang mit der NS-Vergangenheit einsetzte, wurde offen über die unzureichend gesetzten Entschädigungsmaßnahmen der 1940-er bis 1960-er Jahre gesprochen. Die Versteigerung des so genannten Mauerbach-Schatzes im Jahr 1996, dessen Erlös Überlebenden des NS-Regimes zugutekam, machte das Thema des NS-Kunstentzuges bewusst. Mit der Einrichtung des Mauerbach-Fonds für bedürftige Überlebende des Holocaust im Jahre 1996 nahm die IKG Wien – wie sie es auch unmittelbar nach 1945 schon getan hatte – wieder verstärkt die Interessenvertretung der österreichischen Überlebenden der Shoah und deren Nachkommen wahr, mit denen schließlich tausende Kontakte weltweit geknüpft wurden.

Als Wendepunkt für die Österreichische Vergangenheitspolitik ist das Jahr 1998 anzusehen. Den Auftakt bildete die Beschlagnahme zweier Schiele-Gemälden aus dem Leopold Museum im Jänner 1998 in New York. International gab es bereits eine Debatte, die in der Washingtoner Konferenz on Holocaust-Era Assets im Dezember 1998 ihren vorläufigen Höhepunkt erreicht hat. Die Teilnehmerstaaten, unter ihnen Österreich, verpflichteten sich, umfangreiche Maßnahmen zu Identifizierung und Rückstellung von entzogenen Kunstwerken zu treffen. In diesem Jahr setzte die Republik auch eine Historikerkommission ein, die den gesamten Komplex der Vermögensentziehung und Rückstellung während und nach der NS-Zeit untersuchen sollte. In den folgenden Jahren wurden weitere wichtige Entschädigungsmaßnahmen für ehemalige NS-Verfolgte und ihre Nachkommen gesetzt.

Im Juni 1999 entschied der damalige Präsident der IKG Wien, Dr. Ariel Muzicant, eine eigene Anlaufstelle für Jüdische NS-Verfolgte in und aus Österreich und deren Nachkommen (kurz: Anlaufstelle) zu gründen. Ziel war es, den Opfern des NS-Regimes und ihren Nachkommen eine adäquate Beratung zukommen zu lassen und sie nicht bei den österreichischen Behörden im Kreis zu schicken. Zudem unternahm die IKG stets ein kritisches Monitoring der österreichischen Entschädigungs- und Restitutionspraxis, und unterstützt bis heute maßgeblich bei der Durchsetzung von Rechten und Ansprüchen für Shoah-Überlebende und deren Nachkommen. Dies ist unter anderem in den Bereichen Kunstrückgabe, Naturalrestitution von Liegenschaften sowie Sozialversicherung (Pensionen, Pflegegeld etc.) und Staatsbürgerschaft immer wieder gelungen.

Die Aktivitäten auf dem Gebiet der Restitution kamen aber nicht nur NS-Verfolgten und ihren Nachkommen zugute: Im Jahr 2002 stellte die Anlaufstelle einen Recherchebericht über die Beraubung und Zerstörung der IKG Wien fertig, der die Basis für Verhandlungen mit der Republik Österreich und den Bundesländern bildete. Im Juni desselben Jahres kam es zur Vereinbarung zwischen den Israelitischen Kultusgemeinden Wien, Graz, Linz und Salzburg und den Bundesländern zur umfassenden Lösung aller offenen Fragen im Zusammenhang mit der Entschädigung für zerstörtes und/oder geraubtes Vermögen der jüdischen Gemeinden, Vereine und Stiftungen. Drei Jahre später einigten sich die IKG Wien und die Republik Österreich über die Abgeltung für Verluste aus der NS-Zeit.
Im Jahr 2009 wurde die Anlaufstelle schließlich in die Abteilung für Restitutions-angelegenheiten (kurz: Restitutionsabteilung) umgewandelt. Mit der damit verbundenen Schwerpunktverlagerung auf Kunst- und Liegenschaftsrestitution führt die IKG Wien seither ihre aktive Mitgestaltung in Restitutions- und Entschädigungsfragen sowie die Vertretung der Interessen der österreichischen Shoah-Überlebenden und deren Nachkommen, weiter. Zuletzt konnte beispielsweise durch Recherchen der Restitutionsabteilung der Fall des Schiele Gemäldes „Vier Bäume“ geklärt und das Bild an die Nachkommen der einstigen Eigentümer, Dr. Josef und Alice Morgenstern, zurückgegeben werden.

Informationen zu den Tätigkeiten der Restitutionsabteilung finden sie hier:
http://restitution.or.at/schwerpunkte/s-index.html 

Kontakt
Abteilung für Restitutionsangelegenheiten der IKG Wien

Phone: +43/1/53104 - 201
Email: restitution [at] ikg-wien.at
www.restitution.or.at

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