Die Zahl der täglich neuen Corona-Infektionen hat in Österreich zuletzt einen neuen Höchststand erreicht. Parallel zu den neuen Verschärfungen der Bundesregierung haben sich am Montag Kultusministerin Raab und die 16 Kirchen und Religionsgesellschaften auf eine neue Regelung zur Eindämmung der Pandemie geeinigt:
Öffentliche Gottesdienste werden ausgesetzt, jedoch stehen die Gotteshäuser beispielsweise für persönliche Gebete weiterhin offen.
Diese Regelung gilt ab Dienstag, 0 Uhr bis vorerst 6. Dezember 2020. Dazu gab es am Montag auch eine Videokonferenz von Kultusministerin Susanne Raab mit Vertretern der gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften.
Kultusministerin Susanne Raab: „Unser oberstes Ziel muss es jetzt sein, die Infektionszahlen zu senken, um unser Gesundheitssystem aufrechtzuerhalten. Ich danke allen Kirchen und Religionsgesellschaften, dass sie die öffentlichen Gottesdienste aussetzen. Mir ist bewusst, dass das gemeinsame Feiern der Gottesdienste für viele Menschen eine enorme Bedeutung hat. Mir ist auch bewusst, dass gerade für Christinnen und Christen dieser Verzicht zu Beginn der Adventszeit ein großes Opfer bedeutet. Aber derzeit sind diese Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit erforderlich. Deshalb danke ich allen Kirchen und Religionsgesellschaften für die gemeinsame Kraftanstrengung, um das Virus einzudämmen.“
IKG-Präsident Oskar Deutsch erklärte in seiner Aussendung unmittelbar nach dem Videokonferenz, dass nach der gemeinsamen Regelung derzeit auch keine Minjanim oder Shiurim in Synagogen abgehalten werden dürfen. Synagogen dürfen nur von Einzelpersonen betreten werden, etwa, um Tefilin oder Siddurim abzuholen. Explizit erlaubt ist das Betreten der Synagoge von einem Vorbeter zum Zweck einer Online-Übertragung der Tefila. Naturgemäß ist das an Shabbatot nicht möglich. Die entsprechende Aussendung des Kultusministeriums finden Sie hier.
"Die Kultusgemeinde wird die Verordnung vollumfänglich umsetzen und weiterhin alles in ihrer Macht stehende tun, um ihre Mitglieder zu schützen. Private Betreiber von Synagogen und Vereinen sind dazu ebenso verpflichtet."
Deutsch ersuchte in seiner Aussendung eindringlich darum, das Gebot von Pikuach Nefesh zu erfüllen. Solidarität und die Einhaltung der notwendigen Hygienemaßnahmen und Abstandsregeln kann Leben Retten. Umgekehrt kann Rücksichtslosigkeit jedoch Lebensgefahr auslösen und so auch den Lockdown unnötig verlängern.