Von YONAH JEREMY BOB
Laut einer Erklärung des JIJ am Sonntag würden sie am Montag ihre Klage beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag einreichen.
Eine Gruppe von über 50 Palästinensern wird voraussichtlich den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) ersuchen, die Folterungen, die sie seitens der Palästinensischen Autonomiebehörde (PA) erleiden mussten, auf Kriegsverbrechen zu untersuchen.
Die durch Uri Morad, dem Direktor für Internationales Recht am Jerusalemer Institut für Justiz (JIJ), und Rechtsanwalt Barak Kedem von der Anwaltskanzlei Arbus, Kedem und Tzur vertretene Gruppe an Palästinensern will versuchen, aus den Gerichtsurteilen zu profitieren, die bereits an den israelischen Zivilgerichten in dieser Angelegenheit gewonnen wurden.
Das JIJ gab am Sonntag eine Erklärung ab, dass sie am Montag ihre Klage beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag einreichen würden.
Im November 2018 hatte der Oberste Gerichtshof zwei Urteile mit einem Strafausmaß von insgesamt knapp 14 Millionen NIS gegen die PA effektiv bestätigt, bei denen es um die fälschliche Inhaftierung von 51 Palästinensern sowie um Anschuldigungen wegen Folter ging.
Im Dezember 2017 hatte das Bezirksgericht Jerusalem ein Urteil mit einem Strafausmaß von rund 900.000 NIS an Anwaltskosten für die Kläger erlassen, und im Juni 2018 ein Urteil in Höhe von rund 13,1 Mio. NIS gegen die PA wegen falscher Inhaftierung.
Im Juli 2017 gab es den ersten Fall dieser Art, bei dem ein israelisches Gericht entschieden hatte, dass 51 Palästinenser, die von der PA wegen ihrer Zusammenarbeit mit Israel gefoltert worden waren, die Autonomiebehörde auf Schadensersatz verklagen könnten.
Die 1.860 Seiten starke Gerichtsentscheidung, die auf Dutzenden von Zeugenaussagen aus mehreren Jahren beruhte, war eine der bizarrsten seit Jahren, weil dabei palästinensische Bürger vor die Gerichte der israelischen „Besatzung“ gezogen waren, um Gerechtigkeit für Misshandlungen durch ihre eigenen palästinensischen Exekutivorgane zu erlangen.
Die PA hatte gegen alle Entscheidungen des Bezirksgerichts Berufung beim Obersten Gerichtshof eingelegt und gefordert, dass die Entscheidungen der Gerichte der unteren Instanz eingefroren werden, bis über die Berufung entschieden wird.
Richter Yosef Elron hatte die Berufung der PA, trotz der Warnungen, dass die Zahlung des Schadensersatzes und möglicherweise noch größerer zukünftiger Schäden zum Kollaps der Behörde führen könnte, abgelehnt. (Die NIS 14 Millionen betrafen nur falsche Inhaftierungen. Diese Summe würde im Vergleich zu den Schäden, die das Bezirksgericht später für die volle Folterbelastung festsetzen könnte, noch gering erscheinen.) Die PA hatte gehofft, dass der Blick auf das gesamte Bild das Gericht davon abhalten würde.
Generell sagte Elron jedoch, dass die PA keine konkreten Beweise für die angeblichen katastrophalen finanziellen Auswirkungen der Zahlungen vorgelegt habe.
In früheren Phasen des Verfahrens waren die Kläger durch den in Elon Moreh ansässigen Rechtsanwalt Menachem Kornvich vertreten worden. In den letzten Jahren wurden sie jedoch von den Anwaltspartnern Barak Kedem, Aryeh Arbus, Netanel Rom und David Zurwill vertreten, die versuchen werden, einen weitaus höheren Schadenersatz für die erlittenen Folterungen zu fordern.
In der Entscheidung vom Juli 2017 hatte das Bezirksgericht mitgeteilt, dass die PA-Behörden viele der Kläger gefoltert hatten, und zwar durch „Schläge auf alle Körperteile, Schläge mit Bleirohren, das Auslöschen von Zigaretten auf ihren Körpern, das stundenlange Aufhängen in Folterpositionen und durch Aushungern“.
Einige der Kläger „waren auch extremer Hitze und Kälte ausgesetzt oder es wurde extrem heißes oder kaltes Wasser über sie gegossen“, und die Behörden hatten die Ärzte angewiesen, gesunde Zähne herauszuziehen, anstatt die ungesunden Zähne zu behandeln.
Die PA hatte vor der Entscheidung vom Juli 2017 versucht, eine Reihe von Verteidigungsmaßnahmen einzulegen, mit der sie in Israel nicht erfolgreich gewesen ist, aber möglicherweise vor dem IStGH Erfolg haben könnte.
In jeder Phase der Verhandlungen hatte die PA jedoch bestritten, dass ihre Mitarbeiter die Folterungen durchgeführt hätten. Darüber hinaus hatte die PA alternativ behauptet, dass sie das Recht habe, Inhaftierte gefangen zu halten und unter Druck zu setzen, die durch Spionage oder Kooperation mit Israel die Sicherheit und lebenswichtige Interessen der PA gefährdeten. Sie argumentierte auch damit, dass Israel keine gerichtliche Zuständigkeit über diese Palästinenser habe, da sie Bürger der Palästinensischen Autonomiebehörde seien.
Außerdem sagte die PA, dass die Abwicklung der Fälle unter das internationale Recht, und nicht in das örtliche israelische Gesetz über Körperverletzungen falle.
Mit Ausnahme von acht Klägern, die das Gericht als gewöhnliche Kriminelle betrachtete, hatten die Verteidigungsmaßnahmen der PA keinen Erfolg.
Beachtenswert ist auch die folgende Stellungnahme des Gerichts: Wenn Palästinenser mit Israel kooperierten, um Terroranschläge auf Israelis zu vereiteln, sei die PA im Rahmen der Osloer Abkommen auch verpflichtet, diese Bemühungen zu unterstützen. Dementsprechend sagte das Gericht, die PA könne solche Palästinenser nicht als Kriminelle behandeln, geschweige denn foltern.
Ferner stellte das Gericht fest, dass die PA in einigen Fällen Palästinenser innerhalb der Grünen Linie oder Araber mit israelischer Staatsbürgerschaft festgenommen hatte.
Das Gericht wies darauf hin, dass die PA in diesen beiden Fällen eindeutig keine Befugnisse im Rahmen der Osloer Abkommen gehabt habe.
Im Gegensatz dazu hat die Staatsanwaltschaft des IStGH einen Staat Palästina anerkannt und betrachtet das Völkerrecht möglicherweise als Trumpf gegenüber dem israelischen Recht und das Oslo-Abkommen möglicherweise nicht als Verpflichtung, die PA strafrechtlich zu belangen.
Selbst wenn der IStGH die israelischen Argumente in dem Fall akzeptiert, müsste er entscheiden, dass die Beweise den zweifelsfreien Standards des Strafrechts entsprechen, die weit über dem Zivilrecht liegen.
Letzten Endes aber wurde bei dem israelischen Verfahren durch die Zuordnung der Beweise seriöse Arbeit geleistet und das Ausmaß der Beweislage könnte zu groß sein, als dass der IStGH es ignorieren könnte.
Quelle: www.jpost.com
Laut einer Erklärung des JIJ am Sonntag würden sie am Montag ihre Klage beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag einreichen.
Eine Gruppe von über 50 Palästinensern wird voraussichtlich den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) ersuchen, die Folterungen, die sie seitens der Palästinensischen Autonomiebehörde (PA) erleiden mussten, auf Kriegsverbrechen zu untersuchen.
Die durch Uri Morad, dem Direktor für Internationales Recht am Jerusalemer Institut für Justiz (JIJ), und Rechtsanwalt Barak Kedem von der Anwaltskanzlei Arbus, Kedem und Tzur vertretene Gruppe an Palästinensern will versuchen, aus den Gerichtsurteilen zu profitieren, die bereits an den israelischen Zivilgerichten in dieser Angelegenheit gewonnen wurden.
Das JIJ gab am Sonntag eine Erklärung ab, dass sie am Montag ihre Klage beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag einreichen würden.
Im November 2018 hatte der Oberste Gerichtshof zwei Urteile mit einem Strafausmaß von insgesamt knapp 14 Millionen NIS gegen die PA effektiv bestätigt, bei denen es um die fälschliche Inhaftierung von 51 Palästinensern sowie um Anschuldigungen wegen Folter ging.
Im Dezember 2017 hatte das Bezirksgericht Jerusalem ein Urteil mit einem Strafausmaß von rund 900.000 NIS an Anwaltskosten für die Kläger erlassen, und im Juni 2018 ein Urteil in Höhe von rund 13,1 Mio. NIS gegen die PA wegen falscher Inhaftierung.
Im Juli 2017 gab es den ersten Fall dieser Art, bei dem ein israelisches Gericht entschieden hatte, dass 51 Palästinenser, die von der PA wegen ihrer Zusammenarbeit mit Israel gefoltert worden waren, die Autonomiebehörde auf Schadensersatz verklagen könnten.
Die 1.860 Seiten starke Gerichtsentscheidung, die auf Dutzenden von Zeugenaussagen aus mehreren Jahren beruhte, war eine der bizarrsten seit Jahren, weil dabei palästinensische Bürger vor die Gerichte der israelischen „Besatzung“ gezogen waren, um Gerechtigkeit für Misshandlungen durch ihre eigenen palästinensischen Exekutivorgane zu erlangen.
Die PA hatte gegen alle Entscheidungen des Bezirksgerichts Berufung beim Obersten Gerichtshof eingelegt und gefordert, dass die Entscheidungen der Gerichte der unteren Instanz eingefroren werden, bis über die Berufung entschieden wird.
Richter Yosef Elron hatte die Berufung der PA, trotz der Warnungen, dass die Zahlung des Schadensersatzes und möglicherweise noch größerer zukünftiger Schäden zum Kollaps der Behörde führen könnte, abgelehnt. (Die NIS 14 Millionen betrafen nur falsche Inhaftierungen. Diese Summe würde im Vergleich zu den Schäden, die das Bezirksgericht später für die volle Folterbelastung festsetzen könnte, noch gering erscheinen.) Die PA hatte gehofft, dass der Blick auf das gesamte Bild das Gericht davon abhalten würde.
Generell sagte Elron jedoch, dass die PA keine konkreten Beweise für die angeblichen katastrophalen finanziellen Auswirkungen der Zahlungen vorgelegt habe.
In früheren Phasen des Verfahrens waren die Kläger durch den in Elon Moreh ansässigen Rechtsanwalt Menachem Kornvich vertreten worden. In den letzten Jahren wurden sie jedoch von den Anwaltspartnern Barak Kedem, Aryeh Arbus, Netanel Rom und David Zurwill vertreten, die versuchen werden, einen weitaus höheren Schadenersatz für die erlittenen Folterungen zu fordern.
In der Entscheidung vom Juli 2017 hatte das Bezirksgericht mitgeteilt, dass die PA-Behörden viele der Kläger gefoltert hatten, und zwar durch „Schläge auf alle Körperteile, Schläge mit Bleirohren, das Auslöschen von Zigaretten auf ihren Körpern, das stundenlange Aufhängen in Folterpositionen und durch Aushungern“.
Einige der Kläger „waren auch extremer Hitze und Kälte ausgesetzt oder es wurde extrem heißes oder kaltes Wasser über sie gegossen“, und die Behörden hatten die Ärzte angewiesen, gesunde Zähne herauszuziehen, anstatt die ungesunden Zähne zu behandeln.
Die PA hatte vor der Entscheidung vom Juli 2017 versucht, eine Reihe von Verteidigungsmaßnahmen einzulegen, mit der sie in Israel nicht erfolgreich gewesen ist, aber möglicherweise vor dem IStGH Erfolg haben könnte.
In jeder Phase der Verhandlungen hatte die PA jedoch bestritten, dass ihre Mitarbeiter die Folterungen durchgeführt hätten. Darüber hinaus hatte die PA alternativ behauptet, dass sie das Recht habe, Inhaftierte gefangen zu halten und unter Druck zu setzen, die durch Spionage oder Kooperation mit Israel die Sicherheit und lebenswichtige Interessen der PA gefährdeten. Sie argumentierte auch damit, dass Israel keine gerichtliche Zuständigkeit über diese Palästinenser habe, da sie Bürger der Palästinensischen Autonomiebehörde seien.
Außerdem sagte die PA, dass die Abwicklung der Fälle unter das internationale Recht, und nicht in das örtliche israelische Gesetz über Körperverletzungen falle.
Mit Ausnahme von acht Klägern, die das Gericht als gewöhnliche Kriminelle betrachtete, hatten die Verteidigungsmaßnahmen der PA keinen Erfolg.
Beachtenswert ist auch die folgende Stellungnahme des Gerichts: Wenn Palästinenser mit Israel kooperierten, um Terroranschläge auf Israelis zu vereiteln, sei die PA im Rahmen der Osloer Abkommen auch verpflichtet, diese Bemühungen zu unterstützen. Dementsprechend sagte das Gericht, die PA könne solche Palästinenser nicht als Kriminelle behandeln, geschweige denn foltern.
Ferner stellte das Gericht fest, dass die PA in einigen Fällen Palästinenser innerhalb der Grünen Linie oder Araber mit israelischer Staatsbürgerschaft festgenommen hatte.
Das Gericht wies darauf hin, dass die PA in diesen beiden Fällen eindeutig keine Befugnisse im Rahmen der Osloer Abkommen gehabt habe.
Im Gegensatz dazu hat die Staatsanwaltschaft des IStGH einen Staat Palästina anerkannt und betrachtet das Völkerrecht möglicherweise als Trumpf gegenüber dem israelischen Recht und das Oslo-Abkommen möglicherweise nicht als Verpflichtung, die PA strafrechtlich zu belangen.
Selbst wenn der IStGH die israelischen Argumente in dem Fall akzeptiert, müsste er entscheiden, dass die Beweise den zweifelsfreien Standards des Strafrechts entsprechen, die weit über dem Zivilrecht liegen.
Letzten Endes aber wurde bei dem israelischen Verfahren durch die Zuordnung der Beweise seriöse Arbeit geleistet und das Ausmaß der Beweislage könnte zu groß sein, als dass der IStGH es ignorieren könnte.
Quelle: www.jpost.com