Tefilot ab diesen Samstag für Gemeindemitglieder: Neue Regeln Für G'ttesdienste

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Aktuell: Ab 13. Juni dürfen Kinder von Gemeindemitgliedern, die nicht jünger als 8 Jahre sind, an den Tefilot im Stadttempel teilnehmen. 

Ab 6. Juni sind Voranmeldungen am Shabbat für die Tefilot für Gemeindemitglieder nicht mehr notwendig. Für alle anderen Interessenten ist weiterhin eine bestätigte Voranmeldung des Rabbinats für die Teilnahme notwendig. 

Einige Wochen sind nun seit der Wiedereröffnung von Synagogen und anderen Institutionen des öffentlichen Lebens vergangenen. Zwar gibt es immer wieder bestätigte Covid-19-Erkrankungen in Österreich, aber ein signifikanter Anstieg der Infektionszahlen blieb aus. Deshalb wird die Bundesregierung demnächst eine neue Verordnung veröffentlichen, die weitere Lockerungen mit sich bringt – auch für Synagogen. Unterstehend finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Änderungen für den Synagogenbetrieb ab 29. Mai, gefolgt von Empfehlungen des IKG-Krisenstabs, die Lockerungen aus Sicherheitsgründen nur schrittweise zu implementieren

 
Die wichtigsten Lockerungen: 

1. In Synagogen ist zu jeder Zeit ein Mindestabstand von einem Meter einzuhalten. Die Regel, wonach pro Person 10 Quadratmeter zur Verfügung stehen müssen, fällt weg.

2. Ein Schutzmaske, die Mund und Nase bedeckt, muss weiterhin beim Betreten der Synagoge getragen werden.


Empfehlungen des IKG-Krisenstabs:

Aufgrund der Erfahrungen in anderen Ländern und in Rücksprache mit Medizinern empfiehlt der IKG-Krisenstab, die oben genannten Lockerungen nur schrittweise einzuführen. Das gilt insbesondere für:

A. Eine der wichtigsten Maßnahmen zum Schutz vor einer Ansteckung ist das Abstandhalten. Daher wird empfohlen, in einem ersten Schritt die Kapazität in Synagogen nur zu verdoppeln. Waren bisher 25 Betende zugelassen (bei 250 Quadratmeter) sollten es nunmehr maximal 50 sein.

B. Die Schutzmaske sollte während des gesamten Aufenthalts im Shil getragen werden, auch am Sitzplatz. Erst nach Verlassen der Synagoge kann sie abgenommen werden. Nur wenn alle (bis auf den Vorbeter) eine Schutzmaske tragen, minimiert sich das Risiko einer Tröpfcheninfektion. Bedenken Sie, dass eine infizierte Person bereits vor Auftreten von Symptomen andere anstecken kann.

C. Personen ab einem Alter von 65 Jahren oder mit Vorerkrankunge sollten weiterhin Menschenansammlungen meiden (www.IKG Wien.at/risikogruppen). Kinder unter 13 Jahren sollten vorerst keine Synagoge besuchen.

D. Regelungen, die etwa den Umgang mit der Torarolle, Mesusot oder das regelmäßige Desinfizieren betreffen, bleiben aufrecht. Alle Details finden Sie online.

 


Den Leitfaden zur Planung und Durchführung von Tefilot finden Sie untenstehend zum Durchblättern. Sie können den Leitfaden hier auf Deutsch oder Russisch downloaden.