Grundregeln für die Öffnung der Synagogen ab 15. Mai - Voraussetzung ist eine weiterhin positive Entwicklung der Infektionszahlen

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Ab 15. Mai sollen gemeinsame Gebete in G´tteshäusern unter strenger Einhaltung gesetzlicher Grundregeln möglich sein. IKG-Präsident Oskar Deutsch hat in einer Aussendung an die IKG Mitglieder diese Regeln zusammengefasst und weiterführende Empfehlungen angekündigt. Diese sollen mit Rabbinern, Synagogenbetreibern und dem Krisenstab gemeinsam erarbeitet werden.

Heute wurden die zwischen allen 16 Religionsgemeinschaften und der Bundesregierung vereinbarten Grundregeln medienöffentlich präsentiert.  Auf dieser Basis wird jede Religionsgesellschaft individuelle Vorgaben erlassen. Der wichtigste Termin ist der 15. Mai: So die Infektionszahlen nicht signifikant steigen, sollen gemeinsame Gebete in G'tteshäusern ab 15. Mai ermöglicht werden. Hier nun eine Zusammenfassung der gesetzlichen Grundregeln, die ab 15. Mai gelten sollen:


  1. Pro Betendem müssen 20 Quadratmeter zur Verfügung stehen. Für Synagogen bedeutet das: Ein Minjan mit zehn Männern kann erst ab einer verfügbaren Fläche von 200 Quadratmeter abgehalten werden. Für 15 Personen müssen mindestens 300 Quadratmeter zur Verfügung stehen. Für einige Synagogen bedeutet diese Regelung, dass kein Minjan gebildet werden kann. Diesbezüglich werden in diesen Tagen weitere Gespräche mit Synagogenbetreibern geführt.
  2. Betende müssen mindestens zwei Meter Abstand voneinander halten.
  3. Vor Eintritt in die Synagoge ist ein Mund-Nasen-Schutz aufzusetzen. Im Gebäude muss die Schutzmaske getragen werden.
  4. Jeder Synagogenbetreiber ist verpflichtet, einen Ordnerdienst mit Einlasskontrolle einzusetzen. Ich halte ausdrücklich fest, dass dies nicht Aufgabe der IKG-Sicherheitsleute ist. Die Synagogen selbst haben dafür zu sorgen, dass jeder Eintretende eine Schutzmaske trägt und die maximale Personenzahl als auch der Mindestabstand im Gebäude eingehalten wird.


Auf Basis dieser Grundregeln arbeitet der IKG-Krisenstab in Absprache mit Rabbinern und Synagogenbetreibern weiterführende Empfehlungen für den Betrieb von Synagogen aus. Details werden u.a. im IKG-Newsletter versendet.

Zum Abschluss hat IKG-Präsident Deutsch nochmals daran erinnert, dass jede Lockerung davon abhängt, wie sich die Infektionszahlen entwickeln. Auch wenn Österreich den ersten Covid-19-Ausbruch sehr gut in den Griff bekommen hat, gibt es zur Stunde noch immer keine Impfung und Erkrankungen können schwerwiegend verlaufen und zum Tod führen. Deutsche Forscher, z.B. Prof. Christian Drosten von der Berliner Charité, warnen davor, dass das Ansteckungsrisiko einen Tag vor Ausbruch von Symptomen am höchsten ist. Daher wird weiterhin ersucht, im Sinne von Pikuach Nefesh, dem Gebot, die Gesundheit unserer Mitmenschen zu schützen, die Empfehlungen der Experten ernst zu nehmen und zu befolgen.
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