Wenn Sie die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen und freiwillig in den Militärdienst eines fremden Staates eintreten, wird Ihnen die österreichische Staatsbürgerschaft entzogen. Die österreichische Staatsbürgerschaft wird Ihnen nicht entzogen, wenn Sie Pflichtmilitärdienst für den Staat, dessen Staatsbürgerschaft Sie besitzen, leisten. Sie dürfen diesen Pflichtmilitärdienst jedoch nicht freiwillig verlängern.
Wenn Ihnen die österreichische Staatsbürgerschaft nach dem 1. Mai 2022 entzogen wurde, können Sie die Staatsbürgerschaft nicht mehr durch Anzeige erwerben.
Sie verlieren die österreichische Staatsbürgerschaft automatisch, wenn Sie eine fremde Staatsbürgerschaft annehmen. Wenn Sie die österreichische Staatsbürgerschaft behalten möchten, müssen Sie vorher bei der Abteilung Einwanderung und Staatsbürgerschaft (MA 35) schriftlich um Beibehaltung der österreichischen Staatsbürgerschaft ansuchen. Die Bewilligung der Beibehaltung muss vorliegen, bevor Sie die fremde Staatsbürgerschaft annehmen.
Wenn Sie die österreichische Staatsbürgerschaft nach dem 1. Mai 2022 verloren haben, können Sie die österreichische Staatsbürgerschaft nicht mehr durch Anzeige erwerben.
Als Nachkomm*in eines NS-Opfers bekommen Sie die österreichische Staatsbürgerschaft rückwirkend mit dem Tag, an dem die Anzeige bei der Abteilung Einwanderung und Staatsbürgerschaft (MA 35) eingelangt ist.
Wenn Sie nach der Anzeigelegung eine fremde Staatsbürgerschaft erwerben, verlieren Sie rückwirkend automatisch die österreichische Staatsbürgerschaft.
Sie verlieren die österreichische Staatsbürgerschaft auch, wenn der Antrag für den Erwerb einer fremden Staatsbürgerschaft vor der Anzeigelegung gestellt wurde und wenn das Verfahren in Österreich noch nicht abgeschlossen ist.
Wenn Sie den Erwerb einer fremden Staatsbürgerschaft beantragt haben oder wenn Sie das vorhaben, beantragen Sie die österreichische Staatsbürgerschaft erst nach dem Erwerb der fremden Staatsbürgerschaft.
Weitere Informationen zum Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft für vom NS-Regime verfolgte Personen und deren Nachkomm*innen finden Sie hier: https://www.wien.gv.at/amtshelfer/dokumente/urkunden/staatsbuergerschaft/verfolgtepersonen.html