IMPFUNGEN IN DER SCHWANGERSCHAFT UND STILLZEIT
Je näher der Herbst rückt, umso häufiger kommen Anfragen zu diesem Thema:
Hierzu ein paar wichtige Informationen:
Prinzipiell sollten die gemäß Impfplan empfohlenen Impfungen bereits vor Beginn der Schwangerschaft durchgeführt werden („Prepare for pregnancy“). Es wäre in dieser Situation sinnvoll, den persönlichen Impfstatus hinsichtlich aller erforderlichen Impfungen zu kontrollieren und erforderlichenfalls verabsäumte Impfungen nachzuholen. Eine gute Gelegenheit dazu besteht auch in gynäkologischen Ordinationen und Ambulanzen.
KEUCHHUSTEN (PERTUSSIS):
ACHTUNG: Leider kommt es derzeit auch in Österreich zu vermehrtem Auftreten dieser besonders für Säuglinge schwerwiegenden Erkrankung.
Die Impfung ist gut verträglich, sicher und unbedenklich und sollte idealerweise in der 27. bis 36. Schwangerschaftswoche (SSW), unabhängig vom Abstand zur letzten Keuchhustenimpfung, verabreicht werden. Damit wird das Kind auf jeden Fall in den ersten 6 Lebensmonaten geschützt.
INFLUENZA ("DIE WIRKLICHE GRIPPE"):
Da Influenza während der Schwangerschaft oft schwere Verläufe zeigt, wird die gut verträgliche Impfung mit dem Totimpfstoff zum eigenen Schutz und zum Schutz des Neugeborenen dringend empfohlen. WANN?
Im 2. oder 3. Trimester der Schwangerschaft; sie kann aber durchaus auch in den ersten 12 Schwangerschaftswochen verabreicht werden, wenn eine Grippewelle, so wie im November, bevorsteht.
COVID-19 (SARS-CoV-2):
Während der Schwangerschaft besteht ein erhöhtes Risiko, bei einer COVID-19-Infektion eine Intensivtherapie zu benötigen. Zusätzlich besteht ein erhöhtes Risiko einer Frühgeburt. WANN IMPFEN? Im 2. Schwangerschaftsdrittel (Achtung, derzeit Anstieg der Infektionszahlen) mit dem an die derzeitige Variante angepassten mRNA-Impfstoff. Eine vorherige Bestimmung von Antikörpern ist weder erforderlich noch sinnvoll.
RSV (Respiratory Syncytial Virus):
In der Öffentlichkeit nicht so bekannt, aber gefährlich für Neugeborene und Säuglinge.
Seit Herbst 2023 steht der Impfstoff Abrysvo zur Verfügung, welcher zum passiven Schutz von Neugeborenen vor schweren Erkrankungen der unteren Atemwege dient, die durch das RSV verursacht werden.
Schwangere können entsprechend der Zulassung einmalig mit Abrysvo geimpft werden, wenn der Geburtstermin zwischen September und März liegt. Dann sollte die Impfung in der 32. bis 36. Schwangerschaftswoche erfolgen.
Der Abstand zur Impfung gegen Pertussis sollte 2 Wochen betragen.
Hinweis: Daten entsprechend dem Österreichischen Impfplan 2024/25